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   BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01   

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https://dejure.org/2002,5159
BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01 (https://dejure.org/2002,5159)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 4 AZR 203/01 (https://dejure.org/2002,5159)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 (https://dejure.org/2002,5159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst von Suchtstation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelaufgaben eines Sozialpädagogen; Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst einer Suchtstation; Eingruppierung von Erziehern in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen im Sozialdienst auf der Suchtstation eines Krankenhauses; Abgrenzung zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung von Erzieher in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen im Sozialdienst auf der Suchtstation eines Krankenhauses; Abgrenzung zwischen psychotherapeutischen Behandlungen und sozialpädagogischen Aufgaben; Übertragung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Nürnberg, 13.03.2001 - 6 Sa 41/00
    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. März 2001 - 6 Sa 41/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Zwar kommt der Tätigkeitsaspekt psychotherapeutischer Behandlung - die dem Kläger nicht übertragen ist - als wesentlicher Gesichtspunkt für eine Erfüllung des Heraushebungsmerkmals der besonderen Schwierigkeit in Betracht (BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293).

    Soweit der Kläger weiter ausführt, nicht nur Therapie im formellen Sinne sei mit besonderer Schwierigkeit verbunden, sondern seine Tätigkeit sei gekennzeichnet von der Notwendigkeit, eine Therapie im materiellen Sinne zu praktizieren, die bereits beim Erstkontakt oder bei der Krisenintervention beginne, hat der Senat bereits hervorgehoben, dass in vielen Bereichen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik therapeutische Tätigkeit im weiteren Sinne anzutreffen ist (BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - aaO.).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Es handelt sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich zudem in mehreren Entscheidungen mit der Eingruppierung der Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen befasst (BAG Urteil v. 25.09.1996 a.a.O. Sozialpädagogen in der Beratungsstelle; BAG Urteil v. 01.03.1995 - 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt, Einsatz in der Einrichtung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung; BAG, Urteil v. 16.10.2002 - 4 AZR 486/01 -NV, Einsatz eines Sozialpädagogen mit Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut BAG Urteil v. 31.07.2002 - 4 AZR 203/01 - AP Nr. 293 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG Urteil v. 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu §§ 22/23 BAT 1975) und in diesen Fällen keine Heraushebung der Anforderungen durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe VIb festgestellt .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Soweit die Vergütungsverpflichtung des Beklagten aus der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL festgestellt werden soll, handelt es sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Soweit die Vergütungsverpflichtung der Beklagten aus der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL festgestellt werden soll, handelt es sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) .
  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 Sa 220/03

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf gesetzliche Zinsansprüche

    Gerade im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Anträge bei geltend gemachter fehlerhafter Eingruppierung auf die Feststellung oder Zahlung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe zulässig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BAG vom 31.07.2002, Az. 4 AZR 129/01 und 4 AZR 203/01, AP Nrn. 291 und 293 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Neben der Feststellung der Vergütung kann auch die Verzinsung der sich aus dieser Eingruppierung ergebenden Nachzahlungen im Wege des Feststellungsantrages begehrt werden (BAG vom 21.01.1970, Az. 4 AZR 106/69, AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; BAG vom 24.06.1998, 4 AZR 322/97, AP Nr. 244 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 31.07.2002, Az. 4 AZR 163/01 und 4 AZR 203/01, AP Nrn. 292 und 293 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

    Gleichwohl kommt es entscheidend darauf an, ob die tatsächlich vertretungsberechtigte Stelle Kenntnis hatte und die Wahrnehmung der entsprechenden Tätigkeiten gebilligt hat (BAG, 31.07.2002, 4 AZR 203/01, Rn. 54 ff.; 26.03.1997, 4 AZR 489/95, Rn. 35; Natter, aaO., Rn. 23_44 f.).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

    Ob die mit der gebotenen Auslegung dahingehend, dass sich die Feststellung auf den Streitzeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2007 beschränken soll, als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden.
  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 828/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Ob die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden.
  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 16/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/VBGK

    Ob die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden.
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